Massive Büste des Königs, Datierungspunkt.
Münze mit Spuren von alter Reinigung.
In den ersten sechzehn Jahren seiner Regentschaft betrieb August III. von Sachsen im Wesentlichen keine Münzpolitik. Erst 1749 wurde beschlossen, die Produktion von Kupferschekeln und -pfennigen aufzunehmen. Diese Aufgabe wurde von drei Münzstätten wahrgenommen: in Dresden, Gruntal und Gubin. Andererseits wurde 1752 in Leipzig mit der Herstellung von Goldmünzen (Augustdorffelder und Dukaten sowie deren Bruchteile und Vielfache) und Silbermünzen (Taler, Halbtaler, Zwei-Zloty-Münzen, Tymphen, Torten, Sechspence, Drillinge und Halbtaler) begonnen. Formal gesehen war die Freigabe der Münzstätten, die polnische Münzen ausgaben, illegal. Dies lag daran, dass der polnische Sejm seine Zustimmung nicht erteilte. Das Gleiche gilt für die Tätigkeit der städtischen Münzanstalten im Königlichen Preußen. Gdańsk, Toruń und Elbląg nahmen die Münzproduktion auf, ohne den Schatzmeister Karol Sedlnicki um Erlaubnis zu fragen.